Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Firma IFK Immobilien GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeine Informationen

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die

Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der IFK Immobilien GmbH & Co. KG.

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit der IFK Immobilien GmbH & Co. KG, insbesondere durch

Anforderung von Exposés, Aufnahme von Verhandlungen oder Durchführung von Besichtigungen,

kommt ein Maklervertrag zustande. Insbesondere auch die Kontaktaufnahme mit dem Makler des

Objekts oder dem Eigentümer des Objekts gilt als die Verwendung des vorgelegten Angebotes.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil dieses Vertrages.

Der Makler weist darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages eine

Provision fällig wird.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt, dass der Interessent zur Zahlung

einer Provision nur verpflichtet ist, wenn auch der Verkäufer einen provisionspflichtigen

Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen hat (§ 656c BGB).

Die Angebote der IFK Immobilien GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich und stellen

keine verbindlichen Vertragsangebote dar.

§ 2 Haftung

Die IFK Immobilien GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und

Vollständigkeit der vom Verkäufer oder Dritten übermittelten Angaben und Unterlagen. Eine eigene

Prüfung dieser Angaben erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei leicht

fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Makler nur auf

den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Die Firma übernimmt keine Garantie, dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs

der Offerte an den Vertragspartner noch verfügbar sind.

§ 3 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Die von der IFK Immobilien GmbH & Co. KG übermittelten Informationen, insbesondere Exposés,

Objektdaten und Kontaktdaten, sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu

behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der IFK Immobilien

GmbH & Co. KG unzulässig.

Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch den Zugriff auf die Internetpräsenz der IFK Immobilien

GmbH & Co. KG oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich oder im

Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung der

nachgefragten Objekte zu verwenden. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen

Zwecken ist untersagt.

Verstößt der Vertragspartner gegen diese Verpflichtung und kommt infolgedessen ein Hauptvertrag

mit einem Dritten zustande, so ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der

entgangenen Provision zu leisten.

Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Doppeltätigkeit

Die IFK Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner

provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit), sofern keine Interessenkollision vorliegt.

§ 5 Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch der IFK Immobilien GmbH & Co. KG entsteht, sobald infolge des

Nachweises oder der Vermittlung durch den Makler ein notarieller Kaufvertrag über das

nachgewiesene Objekt zustande kommt.

Für den Provisionsanspruch genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Dies gilt auch dann,

wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen

abgeschlossen wird oder über Dritte zustande kommt, sofern ein wirtschaftlicher Zusammenhang

besteht. Dies gilt auch bei Erwerb durch wirtschaftlich oder persönlich verbundene Dritte.

Wird zunächst ein Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen und erfolgt der Erwerb zu einem

späteren Zeitpunkt, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern die Tätigkeit des Maklers

hierfür ursächlich war.

Die Provision berechnet sich aus dem im notariellen Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreis.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gilt, dass der Käufer

zur Zahlung einer Provision nur verpflichtet ist, wenn auch der Verkäufer einen

provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen hat (§ 656c BGB).

Im Übrigen (insbesondere bei Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern und unbebauten

Grundstücken) beträgt die Provision 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen

Mehrwertsteuer (derzeit 3,57% inkl. gesetzl. MwSt.), sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig und ist nach

Rechnungsstellung sofort zahlbar.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag nach Kündigung des

Maklervertrages zustande kommt, sofern die Maklertätigkeit hierfür ursächlich war.

§ 6 Vorkenntnis

Ist dem Vertragspartner ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies

unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Exposés, schriftlich

mitzuteilen und die Quelle der Vorkenntnis zu benennen.

Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt der Nachweis im Zweifel als durch die IFK Immobilien

GmbH & Co. KG erbracht.

§ 7 Unternehmer

Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen

Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

diesem Vertragsverhältnis der Sitz der IFK Immobilien GmbH & Co. KG. Im Übrigen gelten die

gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 8 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der

IFK Immobilien GmbH & Co. KG enthalten und auch auf unserer Website www.immobilien-franz-

kilian.de abrufbar.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise

unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem

wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 10 Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das

Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die IFK Immobilien GmbH & Co. KG mittels

einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Zur Wahrung

der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Verbraucher verlangt

ausdrücklich, dass die IFK Immobilien GmbH & Co. KG vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der

Maklertätigkeit beginnt. Ihm ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch den

Makler sein Widerrufsrecht verliert.

Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen

sollen, so hat er der IFK Immobilien GmbH & Co. KG einen angemessenen Betrag zu zahlen, der

dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang

entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden

Sie es zurück.)

An:

IFK Immobilien GmbH & Co. KG

vertreten durch: Franz Kilian, Nicole Kilian und Stefan Hoisl

Kreuzgasse 7, 82362 Weilheim

info@franz-kilian.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über

die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _________________________________

Beauftragt am (*) / erhalten am (*): ____________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________

Ort und Datum: _________________________

(*) Unzutreffendes streichen